Zulassung

Die Zulassungssatzung können Sie hier einsehen.

Sind die Voraussetzungen für die Zulassung in die Zulassungskategorien M1 gemäß Satz 1 (der Nachweis eines Hochschulabschlusses in einem Hochschulstudium im Bereich der Wirtschaftswissenschaft mit mindestens dreijähriger Regelstudienzeit oder eines gleichwertigen Abschlusses) und Satz 2 (der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse in der Regel durch den „Test Deutsch als Fremdsprache“ (DaF), soweit nicht die Hochschulzugangsberechtigung an einer deutsch-sprachigen Schule erworben wurde oder soweit nicht die Zulassung für ein rein englischsprachiges Studium beantragt wird) nicht erfüllt, werden Bewerber der Zulassungskategorie M3 gemäß § 4 Absatz 9 Satz 1 c) zugeordnet, wenn die in § 3 Absatz 1 Nr. 1 genannten Studiengänge einen Mindestanteil an gesundheitswissenschaftlichen Fachinhalten aufweisen. Dazu zählen insbesondere Leistungen in Medizin, Pharmazie und Pflegewissenschaften.

Der Mindestanteil liegt vor, wenn

- mindestens 30 Leistungspunkte auf Gesundheitswissenschaften entfallen

oder

- der entsprechende Anteil von Semesterwochenstunden mindestens ein Sechstel beträgt

oder

- sich aus anderen Merkmalen des Studiengangs ein entsprechender Mindestanteil ergibt.